Rechtsprechung
   LG München I, 17.07.2008 - 36 S 9508/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,25429
LG München I, 17.07.2008 - 36 S 9508/08 (https://dejure.org/2008,25429)
LG München I, Entscheidung vom 17.07.2008 - 36 S 9508/08 (https://dejure.org/2008,25429)
LG München I, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - 36 S 9508/08 (https://dejure.org/2008,25429)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,25429) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wohnungseigentumsverfahren: Einstweilige Verfügung zur Aussetzung der Vollziehbarkeit eines Eigentümerbeschlusses; Abwägung widerstreitender Interessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vollziehbarkeit rechtswidriger/angefochtener Eigentümerbeschlüsse; Baustopp durch einstweilige Verfügung in Wohnungseigentumsanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    EV-Verfahren: Abwägung der widerstreitenden Interessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einstweilige Verfügung gegen Vollzug eines Beschlusses (IMR 2008, 422)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2009, 146
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 09.02.2001 - 5 U 9667/00

    Schutzfähigkeit von Gartenanlagen

    Auszug aus LG München I, 17.07.2008 - 36 S 9508/08
    Zwar lagen in der Tat den obergerichtlichen Entscheidungen, in denen eine Dringlichkeit aufgrund zu langen Zuwartens verneint wurde, ganz überwiegend längere Zeiträume zugrunde (z.B. OLG München, FamRZ 1996, 1411: 7-8 Monate; KG, NJW-RR 2001, 1201, 1202: 8 Monate; OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 55: 6 Monate).
  • OLG München, 16.01.1996 - 12 UF 1457/95
    Auszug aus LG München I, 17.07.2008 - 36 S 9508/08
    Zwar lagen in der Tat den obergerichtlichen Entscheidungen, in denen eine Dringlichkeit aufgrund zu langen Zuwartens verneint wurde, ganz überwiegend längere Zeiträume zugrunde (z.B. OLG München, FamRZ 1996, 1411: 7-8 Monate; KG, NJW-RR 2001, 1201, 1202: 8 Monate; OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 55: 6 Monate).
  • LG Rostock, 23.05.2001 - 1 S 177/00

    Bestimmtheit eines Kaufvertrages über Teilstücke eines Grundstücks;

    Auszug aus LG München I, 17.07.2008 - 36 S 9508/08
    Zwar lagen in der Tat den obergerichtlichen Entscheidungen, in denen eine Dringlichkeit aufgrund zu langen Zuwartens verneint wurde, ganz überwiegend längere Zeiträume zugrunde (z.B. OLG München, FamRZ 1996, 1411: 7-8 Monate; KG, NJW-RR 2001, 1201, 1202: 8 Monate; OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 55: 6 Monate).
  • AG Rosenheim, 14.03.2017 - 8 C 574/17

    Erfolgloser Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Umsetzung eines angefochtenen

    Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß §§ 935, 940 ZPO ist es, dass zur Abwendung einer Gefährdung der Gläubigerinteressen eine vorläufige Sicherung im Eilverfahren notwendig ist, wobei die schutzwürdigen Interessen beider Seiten im Rahmen des gerichtlichen Beurteilungsspielraums gegeneinander abzuwägen sind (LG München I, Urteil vom 17.7.20108, Az. 36 S 9508/08 mit Hinweis auf Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Auflage, § 940, Rdnr. 4; i.Ü. Zöller 31. Aufl. § 935 Rn. 7).

    Dabei ist ein entsprechendes dringendes Bedürfnis für den Erlass einer Eilanordnung dann gegeben, wenn der dem Antragsteller bei einer Durchführung des Beschlusses drohende Schaden erheblich größer ist als der der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Nichtausführung entstehende Schaden (LG München I, Urteil vom 17.7.20108, Az. 36 S 9508/08).

    Bei dem Verfahren der einstweiligen Verfügung handelt es sich um ein summarisches Verfahren; die endgültige Klärung, ob der Beschluss für ungültig zu erklären sein wird, muss dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben und kann im eV-Verfahren nicht quasi vorweggenommen werden (LG München I, Urteil vom 17.7.20108, Az. 36 S 9508/08).

    Eine Auffassung, wonach angefochtene Beschlüsse nur durchzuführen sind, wenn diese dringlich sind bzw. ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen, findet im Gesetz keine Stütze (LG München I, Urteil vom 17.7.20108, Az. 36 S 9508/08).

    Sollte der Beschluss tatsächlich im Hauptsacheverfahren rechtskräftig für ungültig erklärt werden, hat der Antragsteller einen Anspruch aus § 21 Abs. 4 WEG darauf, dass die Situation hergestellt wird, die ohne Ausführung des aufgehobenen Beschlusses bestehen würde, sofern er durch die jetzige Lage einen Nachteil hat (Jennissen, a.a.O., vor §§ 23 bis 25, Rdnr. 29 ff.); ihm stehen daher bei Erfolg der Hauptsache entsprechende Folgenbeseitigungs- bzw. Schadensersatzansprüche zur Seite, deren konkrete Voraussetzungen gegebenenfalls in einem gesonderten Verfahren zu prüfen sein werden (LG München I, Urteil vom 17.7.20108, Az. 36 S 9508/08).

  • LG München I, 20.04.2020 - 36 S 6844/18

    Anfechtung eines Negativbeschlusses

    Sofern der Beschluss - wie hier - bereits durchgeführt wurde, haben die Wohnungseigentümer aus § 21 Abs. 4 WEG einen im Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer wurzelnden Folgenbeseitigungsanspruch, der grundsätzlich darauf gerichtet ist, dass der ursprüngliche Zustand (status quo ante) wieder hergestellt wird (vgl. Schultzky in: Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 6. Aufl. 2019, § 23 WEG, Rn. 182), dass also die Maßnahmen, die auf dem Beschluss beruhen, wieder rückgängig gemacht werden (KG ZMR 2009, 790; BayObLG ZWE 2000, 265 (267); LG München I ZWE 2009, 84 (87); Drabek ZWE 2015, 385 ff.; Bonifacio ZMR 2010, 163 (164); Gottschalg NZM 2001, 113 (114); BeckOK WEG/Elzer, 40. Ed. 1.2.2020, WEG § 21 Rn. 134a).
  • LG Köln, 09.08.2012 - 29 S 120/12

    WEG-Beschlüsse sind bis zur Ungültigkeitserklärung wirksam!

    Dabei ist das Vollziehungsinteresse der übrigen Wohnungseigentümer angesichts der Wertung des Gesetzgebers grundsätzlich höher zu bewerten als das Interesse des anfechtenden Miteigentümers an der Aussetzung der Vollziehung, dies entspricht der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. LG Frankfurt ZWE 2010, 279; LG München I WuM 2009, 321; LG München I ZMR 2009, 146; Bärmann-Merle, WEG, § 27 Rn.20; Timme-Eizer, WEG, § 43 Rn.34).
  • LG München I, 31.03.2011 - 36 S 1580/11

    Einstweiliges Verfügungsverfahren auf Nichtumsetzung eines Mehrheitsbeschlusses

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob ein Verfügungsgrund besteht, welcher nach der Rechtsprechung beider Berufungskammern beim Landgericht München I nur bei irreversiblen Schäden bzw. offenkundiger Rechtswidrigkeit des angefochtenen Beschlusses angenommen werden kann (vgl. LG München I, WuM 2009, 321; ZWE 2009, 84).
  • AG Bonn, 22.05.2012 - 27 C 86/12

    WEG-Beschlüsse sind bis zur Ungültigkeitserklärung wirksam!

    Da hier nur finanzielle Nachteile in Betracht kommen, kann die Klägerin gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen und die Befreiung von den anteiligen Kosten der Anlage verlangen (siehe dazu auch LG München, Urteil vom 17.07.2008, Az: 36 S 9508/08, Fundstelle juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht